Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße. Und so berate und vertrete ich auch beide Seiten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Während es Arbeitgebern häufig darum geht, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, oder sie Vorlagen für Verträge benötigen, wenden sich Arbeitnehmer in erster Linie bei Fragen zu Arbeitszeugnissen, Fortbildungsvereinbarungen und Änderungen im Arbeitsverhältnis wie Versetzung oder Kündigung an mich.

Egal, welche Branche, egal, welche Nationalität – ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – jeder, der mich mit arbeitsrechtlichen Fragen aufsucht, ist persönlich betroffen und braucht neben zuverlässiger juristischer Unterstützung auch ein offenes Ohr.

Mein erster Schritt zur Klärung der Konflikte am Arbeitsplatz führt in der Regel an den Gesprächstisch. Ich versuche, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Durch meine langjährige Arbeit als Dozentin und Fachanwältin kenne ich die Standpunkte beider Parteien. So finde ich Angebote, die alle zufrieden stellen und einen schnellen Konsens ermöglichen. Gelingt das nicht, vertrete ich meine Mandanten vor Gericht.

Zu diesen arbeitsrechtlichen Themen berate und vertrete ich Sie:

  • Arbeitsvertrag
    • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
    • Teilzeitbeschäftigung und befristeter Arbeitsvertrag
    • Vergütungsanspruch
    • Versetzung und Umsetzung
    • Urlaubsanspruch
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigung
    • Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und deren sozialrechtliche Auswirkungen
    • Abfindungen
    • Herausgabe von Arbeitspapieren und Zeugnissen